Vertretung in Verlassenschaft in Salzburg
Wenn Sie einen Experten in Sachen Vertretung in einer Verlassenschaft in Salzburg suchen, sind Sie bei Dr. Ernst Kohlbacher in besten Händen. Als Rechtsanwalt vertrete ich meine Klienten erfolgreich seit 2001 in meiner Rechtsanwaltskanzlei und sorge für die Durchsetzung Ihrer berechtigten Erbansprüche.
Kompetente Vertretung in Verlassenschaft
Sie möchten wissen, was genau man unter Verlassenschaft versteht? Das Verlassenschaftsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren im österreichischen Erbrecht, welches der Feststellung des Vermögensstandes der Verlassenschaft und der Übereignung an den Erben dient. In Österreich geht die Erbschaft nicht kraft Gesetzes auf den oder die Erben über. Aus diesen und anderen Gründen sind Hinterbliebene der/des Verstorbenen nach dem Ableben naher Angehöriger mit den zu erledigenden Formalitäten in Zusammenhang mit der Nachlassregelung konfrontiert und häufig auch überfordert. Ich stehe Ihnen mit umfassender Beratung und kompetenter Vertretung in Verlassenschaftsangelegenheiten in meiner Kanzlei zur Verfügung.
Ihr Rechtsanwalt in Verlassenschaftsverfahren
Egal, um was es geht oder was der Gegenstand Ihres Anliegens im Bereich Verlassenschaft ist - als Rechtsanwalt vertrete ich Sie mit langjähriger Erfahrung und aktuellem Know-how rund um Verlassenschaftsverfahren. Unsere Kanzlei ist nicht nur zentral in Salzburg gelegen und gut zu erreichen, ich bin auch bestens innerhalb von Österreich und Deutschland vernetzt, um Ihnen den entscheidenden Vorteil zu bringen. Nutzen Sie meine Erfahrung und meine guten Kontakte für Ihr Recht. Gerne stehe ich auch mit weiteren Leistungen, wie Verlassenschaftsabhandlungen als Erbenmachthaber, für Nachlassplanung und -beratung sowie für eine etwaige Prüfung und Verfassung von Testamenten zu Ihrer Verfügung. Gerne bin ich auch Ihr Beistand im Bereich des internationalen Erbrechts. Fragen Sie mich einfach!
Zur „Todfallsaufnahme“ mit dem Rechtsanwalt zum Notar
In einem Verlassenschaftsverfahren können Sie auch, statt einem Notar, einen Rechtsanwalt beauftragen. Außer die erste Bestandsaufnahme, die sogenannte „Todfallsaufnahme“ nimmt der zuständige Notar vor. Zu diesem Termin können Sie jedoch schon Ihren bevorzugten Vertreter in Verlassenschaft entsenden. Am besten ist es, wenn Sie bereits vor dem Termin zur Todfallsaufnahme zu Ihrem gewählten Vertreter oder Anwalt kommen, um alle Anliegen zu besprechen. Diese Vorgangsweise empfiehlt sich jedoch nur, wenn Sie sich als Erben einig über die Verlassenschaft sind und eine unbedingte Erbantrittserklärung abgeben können. Ist mit Streitigkeiten zu rechnen, sollten Sie in jedem Fall auch einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Überlassen Sie im Bereich Vertretung in Verlassenschaft nichts dem Zufall, sondern setzen Sie sich mit uns, als Spezialisten, in Verbindung! Dr. Ernst Kohlbacher aus Salzburg ist für Sie da.