Erbrecht in Salzburg und Salzburg Umgebung
Kompetente Beratung und Vertretung Ihrer Interessen in Erbrechtsangelegenheiten.
Das Erbrecht umfasst alle Vorschriften und Regelungen, die die Rechtsnachfolge eines Verstorbenen in Vermögenssachen betreffen. Dabei wird der Erbe Gesamtrechtsnachfolger – er kann damit also nicht nur Vermögenswerte, sondern etwa auch Schulden erben. Die Annahme einer Erbschaft mittels Erbantrittserklärung ist somit nicht leichtfertig zu entscheiden. Ein Rechtsbeistand in Erbrechtssachen ist unerlässlich. Als Ihr Anwalt für Erbrecht in Salzburg und Salzburg-Umgebung bin ich in der Lage, Ihnen umfassend in allen Fragen aus diesem Sachgebiet beizustehen.
Unter anderem erledige ich für Sie:
- Verlassenschaftsabwicklungen als Erbenmachthaber
- Nachlassplanung und -beratung
- Prüfung und Verfassung von Testamenten bzw. letztwilligen Verfügungen einschließlich Registrierung im Testamentsregister
- Angelegenheiten rund um das Pflichtteilsrecht (Darunter fallen sowohl die Durchsetzung als auch die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie die Erstellung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen im Rahmen vom Erbrecht)
- Vertretung von Erben
- Beistand im Bereich des internationalen Erbrechts
Beim Erbrecht gibt es zahlreiche Dinge zu bedenken, und es empfiehlt sich, vieles möglichst früh zu planen und zu regeln. In diesem Rechtsbereich kommt es auch oft zu Streitigkeiten – auch in diesen Fällen sorge ich als Anwalt für Erbrecht in Salzburg und Salzburg Umgebung dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen!
Als Ihr Anwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen in allen Fragen rund ums Erbrecht mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir ein E-Mail, um einen Beratungstermin in meiner Kanzlei in Salzburg und Salzburg-Umgebung zu vereinbaren!